Unter welchen Bedingungen duerfen Personenlisten im Internet veroeffentlicht werden? 

 

Grundsätzlich unterliegt auch die Veroeffentlichung von Personenlisten (z.B. von Mitgliedslisten von Vereinen, oder Adressenlisten) den Bestimmungen des Datenschutzes. Eine Veroeffentlichung von Personenlisten ist generell dann zulaessig, wenn die Angaben auf bestimmte Daten beschraenkt werden und der Veroeffentlichung kein schutzwuerdiges Interesse der in der Liste aufgefuehrten Personen entgegensteht. 

Folgende Angaben sind dabei zulaessig: 

Die Angabe folgender Daten bedarf in der Regel der Zustimmung der
Personen, die aufgelistet werden sollen: 

Diese Auszuege sind nachzulesen auf der Homepage von Infoquelle.de .